Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 25.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5361
OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09 (https://dejure.org/2009,5361)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.2009 - 16 W 2/09 (https://dejure.org/2009,5361)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 2009 - 16 W 2/09 (https://dejure.org/2009,5361)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lohnpfändung und Lohnabtretungen

  • Judicialis

    ZPO § 850 c Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 850 c Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 850 f Abs. 1; ; ZPO § 850 f Abs. 1 lit. a; ; BGB § 1360 a

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Kein besonderer Pfändungsschutz wg. Versorgung Stiefkinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850c Abs. 1 S. 2
    Erhöhung der Pfändungsfreibeträge im Hinblick auf im Haushalt des Schuldners lebende Stiefkinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 953
  • FamRZ 2009, 1697
  • Rpfleger 2009, 517
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 51/03

    Feststellung des Umfangs einer Lohnpfändung

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
    Zwar ist diese Vorschrift auf Lohnabtretungen entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1689; OLG Düsseldorf InVo 1999, 359; auch BGH NJW-RR 2003, 1367).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 24 U 146/07

    Zwangsvollstreckung: Schuldnerschutz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
    Ob der Zweck des § 850 f Abs. 1 a ZPO, der auf die Sicherung des individuellen Sozialhilfebedarfs gerichtet ist, die entsprechende Anwendung dieser Regelung auf den vorliegenden Fall im Hinblick darauf gebietet, dass der Kläger seinen beiden Stiefkindern tatsächlich Unterhalt leistet und er mit ihnen gemäß SGB II als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird, kann dahinstehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt OLGR 2009, 117).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 66/67

    Schadensersatz wegen Tötung des Stiefvaters

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
    Die im Haushalt des Klägers lebenden Stiefkinder haben aber nach der derzeitigen Gesetzeslage weder unmittelbar (§ 1601 BGB) noch mittelbar (§ 1360 a BGB) einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen den Kläger (BGH NJW 1969, 2007 f.; Staudinger-Voppel BGB, Buch 4, Neubearbeitung 2007, § 1360 a Rz. m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.02.1998 - 12 W 4/98

    Erhöhung des pfändungsfreien Betrags nach Abtretung der pfändbaren Anteile des

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
    Zwar ist diese Vorschrift auf Lohnabtretungen entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1689; OLG Düsseldorf InVo 1999, 359; auch BGH NJW-RR 2003, 1367).
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei

    Insbesondere ist streitig, ob in den Fällen, in denen Einkommen des Vollstreckungsschuldners bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II einem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II zugerechnet wird, in der Vergleichsberechnung diese Person zu berücksichtigen ist (dafür OLG Frankfurt, ZVI 2008, 384; LG Essen, ZVI 2015, 155; Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO; Kothe, VuR 2008, 397; Zimmermann/Zipf, ZVI 2008, 378; dagegen LG Heilbronn, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 T 327/11 Hn nv; LG Münster, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 T 30/17 nv; VG Hannover, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 B 1717/09 nv; BeckOK-ZPO/Riedel, aaO; Musielak/Voit/Becker, aaO; Goebel, aaO; Wiedemann, ZVI 2010, 291; offen gelassen OLG Köln, FamRZ 2009, 1697, 1698).
  • LG Essen, 04.09.2014 - 7 T 285/14

    Antrag des Schuldners auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages zur Sicherung des

    Nur mit einer derartigen Anwendung könne dem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck des § 850f ZPO Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden (OLG Frankfurt ZVI 2008, 384, offen gelassen von OLGR Köln 2009, 775).
  • LG Münster, 31.01.2017 - 5 T 30/17

    Berücksichtigung, Unterhaltspflichten, Zwangsvollstreckung, faktisch

    Teilweise wird eine analoge Anwendung des § 850f Abs. 1 lit a ZPO auf faktische Unterhaltspflichten befürwortet (LG Darmstadt, Urteil vom 27.09.2007, 10 O 421/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.07.2008, 24 U 146/07; SG Lübeck, Beschluss vom 22.03.2011, S 21 AS 198/11 ER (erweiternde Auslegung); letztlich offengelassen: OLG Köln, Beschluss vom 20.03.2009, 16 W 2/09).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10

    Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht für drei Stiefkinder bei der Berechnung

    Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.; für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt; nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben; nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9472
LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08 (https://dejure.org/2009,9472)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2009 - 13 Ta 656/08 (https://dejure.org/2009,9472)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2009 - 13 Ta 656/08 (https://dejure.org/2009,9472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergleich über eine möglicherweise gepfändete Forderung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Keine Vollstreckungsklausel bei unbestimmter Bezugnahme auf PfÜB im gerichtlichen Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08
    Es genügt nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (vgl. nur BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695).

    Dies könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass für die Zahlungspflicht und die die materiell-rechtliche Einwendung betreffende Klausel jeweils getrennte Absätze gebildet werden und zu letzterer klargestellt wird, dass sie mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen ist (vgl. BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695).

  • BGH, 14.05.1987 - BLw 5/86

    Geltendmachung von Einwendungen gegenüber einem Prozeßvergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08
    Veranlassung hierfür besteht insoweit, als zwar die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozessvergleiche nicht gilt, da sie nicht in Rechtskraft erwachsen (BAG 22.02.1968 - 5 AZR 278/67 - DB 1968, 671; BGH 27.11.1952 - IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345; BGH 14.05.1987 - BLw 5/86 - NJW-RR 1987, 1022), der Vergleich aber daraufhin auszulegen ist, ob und welche Einwendungen durch ihn ausgeschlossen sein sollen (LAG Nürnberg 09.03.2005 - 4 Sa 207/04 - NZA-RR 2006, 100).
  • LAG Nürnberg, 23.02.2005 - 4 Sa 207/04

    Vollstreckungsklage (Vergleich/Präklusion/Auslegung/Rechtsmissbrauch)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08
    Veranlassung hierfür besteht insoweit, als zwar die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozessvergleiche nicht gilt, da sie nicht in Rechtskraft erwachsen (BAG 22.02.1968 - 5 AZR 278/67 - DB 1968, 671; BGH 27.11.1952 - IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345; BGH 14.05.1987 - BLw 5/86 - NJW-RR 1987, 1022), der Vergleich aber daraufhin auszulegen ist, ob und welche Einwendungen durch ihn ausgeschlossen sein sollen (LAG Nürnberg 09.03.2005 - 4 Sa 207/04 - NZA-RR 2006, 100).
  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52

    Beilegung eines Streites über die im Ehescheidungsverfahren zu treffende

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08
    Veranlassung hierfür besteht insoweit, als zwar die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozessvergleiche nicht gilt, da sie nicht in Rechtskraft erwachsen (BAG 22.02.1968 - 5 AZR 278/67 - DB 1968, 671; BGH 27.11.1952 - IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345; BGH 14.05.1987 - BLw 5/86 - NJW-RR 1987, 1022), der Vergleich aber daraufhin auszulegen ist, ob und welche Einwendungen durch ihn ausgeschlossen sein sollen (LAG Nürnberg 09.03.2005 - 4 Sa 207/04 - NZA-RR 2006, 100).
  • BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 278/67

    Kündigungsrechtsstreit - Arbeitslosengeld - Abfindung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08
    Veranlassung hierfür besteht insoweit, als zwar die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozessvergleiche nicht gilt, da sie nicht in Rechtskraft erwachsen (BAG 22.02.1968 - 5 AZR 278/67 - DB 1968, 671; BGH 27.11.1952 - IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345; BGH 14.05.1987 - BLw 5/86 - NJW-RR 1987, 1022), der Vergleich aber daraufhin auszulegen ist, ob und welche Einwendungen durch ihn ausgeschlossen sein sollen (LAG Nürnberg 09.03.2005 - 4 Sa 207/04 - NZA-RR 2006, 100).
  • AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 30115/13

    Vollstreckungsfähigkeit eines Prozessvergleichs: Bestimmtheit eines Vergleichs

    Dem gerichtlichen Vergleich lässt sich nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass die Schuldnerin sich ohne Einschränkung der Zwangsvollstreckung in Höhe von 2.004 EUR unterwerfen, also das Risiko für die Anrechnung tragen wollte, und die Anrechnungsklausel lediglich einen Vorbehalt darstellt, der mit Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen ist (vgl. BGH NJW 2006, 695; OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 692; LAG Düsseldorf Rpfleger 2009, 517; LAG Niedersachsen 02.08.2007, 6 Sa 486/07).
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